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WAS IST EINE WEICHTEILGESCHWULST? WAS WIRD OPERIERT?

Weichteilgeschwulste sind Schwellungen, die aus Fett-, Drüsen-, Binde- oder Muskelgewebe entstehen können. Wenn sie wegen Grössenzunahme störend werden, sich entzünden oder infizieren oder wenn sie rasch wachsen, kann es nötig sein, sie durch einen chirurgischen Eingriff zu entfernen.

WICHTIGE FRAGEN ZU DIESER OPERATION

Im eigentlichen Sinn heisst ‚Tumor‘ einfach nur ‚Schwellung‘. Umgangssprachlich wird dies aber oft mit ‚bösartig‘ und ‚Krebs‘ in Verbindung gebracht. Im Dialog mit Patientinnen und Patienten verzichten wir deshalb auf diesen Begriff und sprechen einfach von einer ‚Geschwulst‘.

Mit Sicherheit weiss man dies, wenn das entfernte Gewebe durch einen Facharzt/eine Fachärztin für Pathologie untersucht und typisiert wird. Wir lassen in der Regel das entfernte Gewebe stets untersuchen und typisieren. Nur wenn der Chirurg das entfernte Gewebe als klar gutartig einschätzt, verzichten wir darauf, um Ihnen unnötige Untersuchungskosten zu ersparen.

In den meisten Fällen ist eine risikoarme Kombination aus Dämmerschlaf (Sedoanalgesie) mit örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie) sehr gut möglich. Der Dämmerschlaf wird durch die intravenöse Verabreichung eines Schlafmittels und eines starken Schmerzmittels erreicht. Bei der örtlichen Betäubung spritzt der Operateur/die Operateurin ein Lokalanästhetikum genau dort, wo der Schnitt erfolgt. Der Dämmerschlaf wird vor der örtlichen Betäubung gemacht, damit man von den Spritzen möglichst nichts mitbekommt.
Wenn die Geschwulst sehr ausgedehnt, entzündet oder infiziert ist, kann eine Regionalanästhesie (Betäubung einer Körperregion) oder eine Allgemeinanästhesie (Narkose) nötig sein. Das für Sie persönlich in diesem Fall geeignetste Verfahren mit seinen Vor- und Nachteilen wird in einem Vorbereitungsgespräch mit dem Anästhesisten/der Anästhesistin besprochen.

Die Arbeitsunfähigkeit hängt davon ab, wo und wie ausgedehnt operiert werden musste, wie gut und rasch Sie sich erholen und wie stark Sie körperlich beruflich belastet sind. Bei Entfernung einer kleinen Geschwulst an der Schulter und einer Bürotätigkeit zum Beispiel kann die Arbeit bereits wieder ab dem 1. Tag nach der Operation aufgenommen werden. Bei Entfernung einer grösseren Geschwulst in derselben Stelle bei einem Bauarbeiter kann die Arbeitsunfähigkeit 14 Tage dauern. Der Operateur/die Operateurin bespricht mit Ihnen die erforderliche Krankschreibung.

Sollte zu Hause ein Problem, wie zum Beispiel eine Nachblutung, sehr starke Schwellung oder Übelkeit auftreten, sind wir jederzeit für Sie erreichbar – auch in der Nacht und am Wochenende. Bei Austritt erhalten Sie von uns einen Bericht zum weiteren Vorgehen. Dort finden Sie die Kontaktdaten des Operateurs/der Operateurin und des Anästhesisten/der Anästhesistin.

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Operationszentrum Burgdorf
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